Veranstaltungstechnik Arbeiter

Gerade bei großen Events mit vielen Gewerken und Dienstleistern muss es eine Koordination geben. Doch nicht jeder, der sich mit der Materie auskennt, darf auch gleichzeitig alle Tätigkeiten ausführen.

Für einige Aufgaben bedarf es eine lange Ausbildung. Andere Tätigkeiten kann man in ein- oder mehrtägigen Seminaren lernen.

Hier findest du die Informationen zu den häufig gestellten Fragen zur Veranstaltungstechnik.

Ein Veranstalter muss nicht alle Details wissen, aber er trägt die Verantwortung für alles und muss sicherstellen, das seine Subunternehmer alle Regeln einhalten.

Sich Regeln unterschreiben zu lassen ist ein Anfang, doch wenn etwas passiert ist es besser, wenn für jede Position auch die richtige Person eingeteilt ist bzw. war.

Veranstaltungstechnik: Rigging

Veranstaltungstechnik Traverse

Große Traverse

Die Aufhängung in der Veranstaltungstechnik wird Rig genannt. Daran werden Lasten wie Lautsprecher, Video- oder Tontechnik angehängt. Dabei kommen Traversen zum Einsatz. Diese werden im Fachjargon Truss genannt, was soviel wie Fachwerk bedeutet.

Da Rigge und Traversen natürlich sicher sein müssen, dürften nur ausgebildeten Arbeitskräfte diese ausführen. Ganz genau wird das im igvw-Qualifikationsstandard SQ Q2 definiert.

Grob gesagt gibt es für diese Qualifikation 3 Level:

Qualifizierungsstufe LEVEL 1

Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 verfügt über die Kompetenzen für grundlegende Tätigkeiten.

Diese Tätigkeiten sind z.B.:

  • ? Montieren von Traversensystemen
  • ? Handhaben von Anschlagmitteln
  • ? Anschlagen von Traversen und Hebezeugen
  • ? Anschlagen von Lasten
  • ? Handhaben von Hebezeugen
  • ? Anschlagen an vorgegebenen Anschlagpunkten von Tragwerken

Qualifizierung-stufe Level 2 (grob Leitung und Aufsicht)

Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten. Darüber hinaus müssen sie noch über höhere Kenntnisse verfügen.

Diese Tätigkeiten sind z.B.:

  • ? Planen und Erstellen von temporären Anschlagpunkten
  • ? Erstellen und Auswerten von Plänen und Arbeitsunterlagen ? Planen von Hilfstragwerken
  • ? Koordinieren von Riggingtätigkeiten
  • ? Durchführen von Unterweisungen
  • ? Gewährleisten und Durchführen von Rettungsmaßnahmen ? Erstellen erforderlicher Gefährdungsbeurteilungen

Personen mit Level 3

Personen mit Level 3 haben sich nochmals weitergebildet und können gesamtorganisatorische Dinge übernehmen.  Planung, Gefährdungsbeurteilungen und Führung von Mitarbeitern)

Hier ein paar Beispiele für diese Tätigkeiten.

  • ? Koordinieren des gesamten Gewerkes Rigging
  • ? Erstellen von technischen Gesamtdokumentationen ? Auswerten komplexer statischer Berechnungen
  • ? Koordinieren des Arbeitsschutzes im Bereich Rigging und Traversen

Pyrotechnik

Veranstaltungstechnik Pyrotechnik

Feuerwerk

Die klassischen Einsatzgebiete von pyrotechnischen Effekten sind Kunst und Unterhaltung. Das ist also das klassische Feuerwerk, Theaterfeuerwerk, eine Feuershow oder Film-Spezialeffekte. Immer, wenn etwas brennt oder explodiert sprechen wir von Pyrotechnik.

Pyrotechnik Effekte sind in Kategorien eingeteilt die nach Alter und Qualifikation angewendet dürfen.

Feuerwerkskörper

  • Kategorie F1:    ab 12 Jahre (Knallerbsen, Wunderkerzen)
  • Kategorie F2:    ab 18 Jahre (Knallkörper, Böller und Raketen die es zu Silvester gibt)
  • Kategorie F3:    ab 18 Jahre + Befähigungsschein, nur für Pyrotechniker (Kugelbomben für Höhenfeuerwerke, Raketen für Großfeuerwerke. Also Feuerwerkskörper, die eine mittelgroße Gefahr darstellen)
  • Kategorie F4:    ab 21 Jahre + Befähigungsschein Feuerwerkskörper (Kugelbomben für Höhenfeuerwerke, Raketen für Großfeuerwerke die eine große Gefahr darstellen)

Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater

  • Kategorie T1:    18 Jahre, das ganze Jahr verfügbar
  • Kategorie T2:    21 Jahre + Befähigungsschein

Sonstige pyrotechnische Gegenstände (wird mehr im Flug, Signal Rettungsbereich eingesetzt)

  • Kategorie P1:   ab 18 Jahre
  • Kategorie P2:   ab 21 Jahre + Befähigungsschein

Der Befähigungsschein für Pyrotechnik wird nach dem Sprengstoffgesetz kurz sprengG geregelt.

Verantwortung bei mehreren Beteiligten auf einem Event

Bei größeren Events treffen mehrere Arbeitgeber mit dazugehörigen Subunternehmern aufeinander. Damit es sicher zugeht, ist Koordination sinnvoll und auch vorgeschrieben.

Grundsätzlich gilt: Wird eine gefährliche Arbeit von mehreren Personen ausgeführt, hat eine koordinierende Person Aufsicht.

Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person durchgeführt, muss der Unternehmer für Schutzmaßnahmen sorgen.

Solltest du der Gesamtveranstalter sein, müssen deine angestellten Unternehmen diese Aufgaben übernehmen und diese wiederum von ihren Subunternehmen fordern.

Lest alles noch mal in diesen Vorschriften nach

§ 8 DGUV Vorschrift 1

DGUV Information 211-006

Ziffer 1.5 und 2.1 DGUV Information 215-830

Der Gesamtverantwortliche

Der Gesamtverantwortliche der Veranstaltungsleitung wird zusammen vom Veranstalter und dem Betreiber der Location bestimmt. Diese fachkundige Person leitet und beaufsichtigt die Produktion.

Die Vorschrift, die das regelt, findest du hier: Ziffer 2.1. des VBG-Leitfadens Sicherheit bei Veranstaltungen

Koordinator

Der Koordinator ist immer dann erforderlich, wenn eine gegenseitige Gefährdung möglich ist. Also, wenn mindestens zwei Arbeitgeber zusammenarbeiten. Der übergeordnete Unternehmer muss feststellen, ob mehrere zugleich tätige Arbeitsgruppen sich gegenseitig gefährden können.

In Zweifelsfällen wird deshalb empfohlen, einen Koordinator zu bestellen.

Sollten zudem gefährliche Arbeiten ausgeführt werden, bei dem jemand abstürzen könnten, ist ein zusätzlicher Koordinator erforderlich.

Wer darf als Koordinator bestellt werden?

Jeder kann die Rolle des Koordinators einnehmen den in den Unfallverhütungsvorschriften gibt es keine Angabe über die Qualifikation des Koordinators.

Weitere Informationen dazu findest du hier:

DGUV Information 211-006

§ 8 DGUV Vorschrift 1

SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)

Koordinator und SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) werden oft synonym behandelt sind aber unterschiedlich.

Der “SiGeKo” kommt aus der Baustellenverordnung.

“Baustelle” im Sinne der Baustellenverordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird.

Das ist immer er Fall, wenn eine oder mehrere bauliche Anlagen errichtete wird. Aber auch wenn die baulichen Anlangen errichtete, geändert oder zurückgebaut werden.

Deswegen ist der SiGeKo meist bei größeren Events erforderlich.

Dieser Sachverhalt wird durch diese Vorschrift geregelt: § 3 Baustellenverordnung

Verantwortung für Strom

Hier musst du  eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik nach VfAusbV 2016 oder jemand mit einer ähnlicher elektrotechnische Berufsausbildung engagieren.

Diese Fachkraft prüft alle elektrischen Einspeispunkte und prüft elektrische Anlagen vor der Benutzung.

Elektrische Betriebsmittel wie Geräte, Kabel und Verteiler müssen regelmäßig geprüft werden

Die Details kannst du alles noch mal in der Publikation Kompetenz der Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik.

Verantwortlicher für Laser und Laseranlagen bei Events

Bei Lasern muss ein Laserschutzbeauftragter anwesend sein. Diese Person hat einen Kurs absolviert, der ihn für diese Tätigkeiten befähigt. Diese Weiterbildung kann an einem Tag absolviert werden.

Während der Veranstaltung betreut er die Geräte und achtet auf die Sicherheitsauflagen.

Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik (VfV)

Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik kurz VfV kommt aus der Versammlungsstättenverordnung. Der Veranstalter beziehungsweise Betreiber eines Events trägt dafür Sorge.

Verantwortlich ist diese Person für den die Einhaltung des Brandschutzes. Er muss mit allen technischen Einrichtungen der Location vertraut sein und sorgt dafür, dass alles sicher ist und funktioniert.

Wann brauchst du einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik?

Lesen wir dazu den Gesetztes-Text des § 40 MVStättVO:

Auf und Abbau (Absatz 2)

„Der Auf- oder Abbau bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischer Einrichtungen von Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 m2 Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit mehr als 5000 Besucherplätzen sowie bei wesentlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an diesen Einrichtungen und bei technischen Proben müssen von einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik geleitet und beaufsichtigt werden.“

Events mit Szenenflächen 100- 200m2 (Absatz 4)

Bei Szenenflächen mit mehr als 100 m2 und nicht mehr als 200 m2 Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit nicht mehr als 5000 Besucherplätzen müssen beim Auf- oder Abbau von bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 zumindest von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit abgeschlossener Berufsausbildung gemäß den einschlägigen verordnungsrechtlichen Ausbildungsvorschriften und mindestens drei Jahren Berufserfahrung wahrgenommen werden.

Events und Generalproben ab 200m2  (Absatz 3)

„Bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen von Veranstaltungen auf Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 m2 Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit mehr als 5000 Besucherplätzen müssen mindestens ein für die bühnen- oder studiotechnischen Einrichtungen sowie ein für die beleuchtungstechnischen Einrichtungen Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik anwesend sein.“

Wann die Anwesenheit ist nicht erforderlich ist:

Die Anwesenheit nach Absatz 3 und 4 ist nicht erforderlich,

und die Aufsicht führende Person mit den technischen Einrichtungen vertraut ist.

  1. wenn die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen sowie der sonstigen technischen Einrichtungen der Versammlungsstätte vom Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik überprüft wurden und diese Einrichtungen während der Veranstaltung nicht bewegt oder sonst verändert werden, oder
  2. wenn von Art oder Ablauf der Veranstaltung keine Gefahren ausgehen können

und die Aufsicht führende Person mit den technischen Einrichtungen vertraut ist.

Für den Zeltbau

Veranstaltungstechnik Zelt

Zirkus Zelt

Damit eine Person den Zeltbau beaufsichtigen kann, muss er ein Seminar absolvieren, dass ungefähr 4 Tage dauert. Er oder sie ist dann „Aufsichtsführende im Zeltbau“. Diese Tätigkeit wie auch Richtmeister genannt.

Fazit

Du siehst, dass du gerade bei großen Events viele rechtliche und sicherheitsrelevanten Dinge beachten musst. Alle Angaben in diesem Artikel sind ohne Gewähr. Lies dir im Zweifelsfall die Richtlinien und Gesetzestexte noch einmal durch und konsultiere dich mit professionellen Dienstleistern.

Solltest du für dein Event noch nach Künstlern suchen, dann kann ich dir diese Liste empfehlen, bei der du passende Künstler buchen kannst.